Die Umsetzung der feministischen Entwicklungspolitik - der neue BMZ- Genderaktionsplan gibt Antworten

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Bereits im März letzten Jahres hat das Bundesentwicklungsministerium (BMZ) seine neue Strategie für eine feministische Entwicklungspolitik (FEP) veröffentlicht. Ziel der FEP ist es, diskriminierende Strukturen abzubauen - für Frauen und Mädchen wie auch weitere marginalisierte Gruppen. Im Fokus steht dabei Geschlechtergerechtigkeit. Wie dieses Ziel erreicht werden soll, hat das BMZ im Dezember 2023 in seinem „Dritten entwicklungspolitischen Aktionsplan zur Gleichstellung der Geschlechter“ festgelegt.

Der Aktionsplan orientiert sich an den in der FEP definierten „3R“: geschlechterbezogene Ungerechtigkeiten und Diskriminierung sollen abgebaut werden, indem Rechte, Ressourcen und Repräsentanz von Frauen und marginalisierten Gruppen gestärkt werden. Um dies zu erreichen, enthält der dritte entwicklungspolitische Gender-Aktionsplan konkrete Maßnahmen für die Jahre 2023 bis 2027. 

Er soll Orientierung geben, wie sich feministische Entwicklungspolitik in der Praxis umsetzen lässt. Ziel ist dabei vor allem, die feministischen Kernelemente sichtbar, messbar und vor allem nachahmbar zu machen.

Der Aktionsplan definiert sechs Schwerpunkthemen, in denen die 3R umgesetzt werden sollen, die jedoch nicht abschließend gesehen werden. Die Ziele und Prinzipien der feministischen Entwicklungspolitik sollen in alle Bereiche der deutschen Entwicklungspolitik einfließen.

III. Rechte, III. Rechte, Ressourcen, Repräsentanz stärken

  • Frieden und gesellschaftlicher Zusammenhalt
  • Geschlechterbasierte Gewalt
  • Gesundheit-sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte
  • Wirtschaftliche und soziale Stärkung, Teilhabe und Zugang zu guter Arbeit
  • Just Transition
  • Ernährungssicherheit, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Repräsentanz stärken
  • Frieden und gesellschaftlicher Zusammenhalt
  • Geschlechterbasierte Gewalt
  • Gesundheit-sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte
  • Wirtschaftliche und soziale Stärkung, Teilhabe und Zugang zu guter Arbeit
  • Just Transition
  • Ernährungssicherheit, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

Die INA setzt sich dafür ein, gemeinsam mit Akteurinnen und Akteuren aus Privatwirtschaft, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik, mehr Nachhaltigkeit in globalen Agrarlieferketten zu erreichen und die Lebensbedingungen von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern zu verbessern. Mit Blick auf die im Aktionsplan definierten Ziele und Maßnahmen ist das Schwerpunkthema „Wirtschaftliche und soziale Stärkung, Teilhabe und Zugang zu guter Arbeit“ besonders relevant für unsere Arbeit. Das BMZ setzt sich für eine geschlechtergerechte Gestaltung globaler Wertschöpfungsketten und Wirtschaftspartnerschafts- oder Freihandelsabkommen ein. Zudem möchte das BMZ der Geschlechterkluft bei Löhnen entgegenwirken und setzt sich für das Schließen des Gender Pay Gap ein. So soll eine gerechte wirtschaftliche Teilhabe gefördert werden. Darüber hinaus sollen die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization, ILO) umgesetzt werden, um menschenwürdiges Arbeiten für formell und informell Beschäftigte zu ermöglichen.

Ernährungssicherheit, Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung“ ist ein weiteres für die Arbeit in der INA besonders relevantes Schwerpunkthema im Gender-Aktionsplan. Das BMZ möchte die gleichberechtige Repräsentanz von Frauen in lokalen Expert*innen-Netzwerken sowie landwirtschaftlichen Genossenschaften und anderen Organisationsformen unterstützen und menschenwürdige Arbeit, existenzsichernde Einkommen und faire Löhne in der Landwirtschaft und in Agrarlieferketten - insbesondere für Frauen - fördern.