22. Januar 2024

Europäische Kommission veröffentlicht neue Materialien zur Umsetzung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR)

Nach dem Inkrafttreten der EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Produkten am 30. Juni 2023 hat die Europäische Kommission im Dezember 2023 wie angekündigt weitere Unterstützung zur Umsetzung der Verordnung veröffentlicht: Neben der Vorstellung der neuen Waldkarte im Rahmen des EU Forest Observatory (EUFO) hat die Europäische Kommission ihr bestehendes FAQ von Juni 2023 aktualisiert und erweitert sowie ein Faktenpapier zur EUDR und Kleinbäuerinnen und -bauern veröffentlicht.  

Im Rahmen der EU-Multistakeholder-Plattform zu Entwaldung stellte am 7. Dezember das Joint Research Center (JRC) der Europäischen Kommission in einer ersten Version des EU Forest Observatory on Deforestation and Forest Degradation (EUFO) vor. Es enthält eine Karte globaler Waldbedeckung im Jahr 2020 mit einer Auflösung von 10x10m, basierend auf Datensätzen von globalem Umfang. Die Karte hat eine Genauigkeit von 80 Prozent, wobei sie die Waldfläche tendenziell überschätzt – vor allem in fragmentierten Gegenden wie Agroforstsystemen. 

 

Die Karte dient als erster Anhaltspunkt für eine Risikoabschätzung, ob auf der Produktionsfläche Ende 2020 Wald vorhanden war. Jedoch garantiert sie nicht die Einhaltung der Verordnung, denn sie ist nicht rechtlich verbindlich, nicht erschöpfend und ihre Nutzung nicht verpflichtend. Die EUDR schreibt ihre Nutzung nicht vor und je nach Kontext dürften andere Karten Vorteile gegenüber der EUFO-Karte haben, weshalb gegebenenfalls weitere Karten hinzugezogen werden sollten. Ein technischer Bericht zur Karte wird im Frühjahr 2024 veröffentlicht.  

Zudem enthält das EUFO eine kartenbasierte Datenbank Production and Trade of Commodities zur Darstellung der Produktion und Handelsströme der EUDR-relevanten Agrarrohstoffe sowie Mais basierend auf Daten von FAOSTAT und UN COMTRADE. Perspektivisch soll diese Datenbank länderspezifisch das Risiko von Entwaldung in den EU-Lieferketten EUDR-relevanter Rohstoffe abbilden.  

Wie angekündigt hat die Europäische Kommission im Dezember zudem die FAQ zur Implementierung der Verordnung aktualisiert und erweitert, das konkrete Fragen zu verschiedenen Themen wie Übergangszeitraum, Rückverfolgbarkeit, Sorgfaltserklärung und Benchmarking beantwortet. Der FAQ richtet sich insbesondere an Unternehmen, die betroffene Produkte in der EU in Verkehr bringen oder diese exportieren sowie mit bereits in Verkehr gebrachten Produkten handeln.  

Zudem veröffentlichte die Europäische Kommission ein neues Faktenpapier zur EUDR und Kleinbäuerinnen und -bauern: Es erläutert, welche EUDR-Anforderungen Kleinstproduzent*innen beachten sollten und wo die Grenzen ihrer Verpflichtungen liegen. Zudem erläutert das Faktenpapier, wie Geokoordinaten erfasst werden können und welche Vorteile die EUDR für Kleinbäuerinnen und -bauern mit sich bringen kann.