FIT for FAIR

Landwirtschaftliche Lieferketten sichern den Lebensunterhalt von Milliarden von Menschen. Der Anbau von Nutzpflanzen, ihre Verarbeitung und der Handel mit ihnen führen jedoch oft zu erheblichen ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Schäden. Diese negativen Auswirkungen - z.B. Entwaldung aufgrund der Ausweitung der Landwirtschaft, Kinderarbeit, schlechte Arbeitsbedingungen und niedrige Löhne und Einkommen - sind in den Produktionsländern häufig zu beobachten. Um diese Auswirkungen anzugehen, haben viele Länder Gesetze erlassen, die Unternehmen dazu verpflichten, soziale und ökologische Risiken im Rahmen der Sorgfaltspflicht bei ihrer Geschäftstätigkeit zu berücksichtigen. Auf EU-Ebene wird das Europäische Lieferkettengesetz (CSDDD) die Unternehmen dazu verpflichten, eine Sorgfaltsprüfung in Bezug auf soziale und ökologische Risiken durchzuführen. Darüber hinaus wird die EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Produkten (EUDR) Unternehmen dazu verpflichten, mit der gebotenen Sorgfalt sicherzustellen, dass relevante Agrar- und Holzprodukte ohne Entwaldung und in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen zum Schutz des Klimas und der biologischen Vielfalt produziert werden. Deutschland hat das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verabschiedet, das im Januar 2023 in Kraft getreten ist. Das LkSG zielt darauf ab, die grundlegenden Menschenrechte in den Lieferketten von Unternehmen zu schützen und konzentriert sich insbesondere auf das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH beauftragt, ausgewählte Partnerländer bei der Anpassung an die erhöhten Sorgfaltspflichten zu unterstützen.

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