Due Diligence Fund
Wettbewerbsfonds zur Förderung von Sorgfaltspflichten

Der vierte Call for Proposals ist vom 04. April bis 15. Juni 2025 geöffnet! Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und die Sustainable Agricultural Supply Chains Initiative (SASI) fördern mit einem Förderwettbewerb erfolgversprechende Ansätze zur Erfüllung unternehmerischer Sorgfaltspflichten.
Förderung durch den Due Diligence Fund
Lesen Sie hier mehr über den Fonds:
- Der Fokus des DDF liegt auf den Kernthemen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, der EU-Richtlinie zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten sowie der EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Produkten.
- Gemeinsam mit der Agrar- und Ernährungswirtschaft und deren Zulieferinnen und Zulieferer wollen wir mehr Nachhaltigkeit in globalen Agrarlieferketten erreichen und die Lebensbedingungen von Kleinbäuerinnen und -bauern und Plantagenarbeiterinnen und - arbeitern verbessern. Der Fokus liegt auf der praktischen Umsetzung vor Ort in den OECD DAC Ländern.
- Projekte werden mit einer Summe von 50.000 bis zu 123.000 EUR über einen Zeitraum von bis zu 15 Monaten gefördert.
Wenn Sie Fragen haben, schreiben Sie uns gerne: ddf@giz.de
Call for Proposals: 4. Runde des Due Diligence Fund
Der vierte Call for Proposals für den Due-Diligence-Fonds begann am 4. April 2025. Bis zum 15. Juni 2025 können Sie Ihre Kurzanträge einreichen! Hier finden Sie alle relevanten Dokumente:
- Terms & Conditions
- Short proposal
- Call for proposal (ENG)
- Call for proposal (FR)
- Call for proposal (ES)
- Call for proposal (PT)
- Q&A for the 4th Call for Proposals
Für alle Fragen rund um den DDF und das Antragsverfahren bieten wir an folgenden Terminen Q&A Sessions an:
- Dienstag 15.04., 09.30-10.15 (CEST)
- Donnerstag 24.04., 15.30-16.15 (CEST)
- Donnerstag 08.05., 09.00-09.45 (CEST)
Die Anmeldung erfolgt per Mail an ddf@giz.de.
Wir freuen uns auf Ihren Antrag!
Welche Projekte sollen gefördert werden?

Projekte,
- die in besonderem Maße den Leitprinzipien der unternehmerischen Sorgfaltspflicht gerecht werden und über gesetzliche Mindestanforderungen hinausgehen;
- deren methodischer Ansatz sich zur Skalierung sowie zur Adaption durch andere Unternehmen im Agrar- und Ernährungssektor eignet;
- die ein besonders hohes Potential aufweisen, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken wirkungsvoll und nachhaltig zu mindern;
- die die vorgesehenen Maßnahmen in eine prozessorientierte Umsetzungslogik einbetten und nicht nur punktuell Wirkungen erzielen;
- die mit gezielten Maßnahmen die Gleichberechtigung der Geschlechter fördern.